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1-..........unendlich
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- Beitrag #101
Re: 1-..........unendlich
zu 100sten mal gehen ich den Chemie-Stoff durch, kann mir immer noch nicht alles merken! (morgen Klausur) (kommt nicht von klauen)
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- Beitrag #102
Re: 1-..........unendlich
Taipei 101 war bis anfang 2007 der höchste wolkenkratzer
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- Beitrag #105
Re: 1-..........unendlich
1040 In Freising-Weihenstephan wird die älteste noch bestehende Brauerei gegründet.
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- Beitrag #106
Re: 1-..........unendlich
105
@Roter: da war ne null zu viel![Very Happy](https://2img.net/i/fa/i/smiles/icon_biggrin.png)
@Roter: da war ne null zu viel
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Gast- Gast
- Beitrag #111
Re: 1-..........unendlich
§ 1093
Wohnungsrecht
(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Wohnungsrecht
(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
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- Beitrag #114
Re: 1-..........unendlich
Notrufnummer 112
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